Wasserrad
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Das Wasserrad war über Jahrhunderte hinweg die wichtigste Arbeitsmaschine der Menschheit. Allein in Deutschland waren über 100 000 Wasserräder an Getreidemühlen, Sägewerken, Hämmern und in mehr als hundert weiteren Handwerksbetrieben im Einsatz.

Mit dem Aufkommen der Turbinen und der elektrischen Generatoren tat die Wasserkraft den Schritt von der direkten mechanischen Nutzung zur anteiligen Energieversorgung in länderübergreifenden Verbundnetzen. Mit der Turbine konnten Wasserkraftpotentiale erschlossen werden, die aufgrund der Wassermengen und Fallhöhen dem Wasserrad nicht zugeführt werden konnten. Man denke an die großen Laufwasserkraftwerke an den Flüssen, die Mitteldruckanlagen an Talsperren oder die Hochdruckanlagen im Gebirge.

Mit dem Ende des 20. Jahrhunderts stößt der Ausbau der Wasserkraft im Mega-Watt Bereich nunmehr an seine natürlichen Grenzen. Die vorhandenen Potentiale sind zumindest in Deutschland weitestgehend erschlossen oder ihr weiterer Ausbau findet keine gesellschaftliche Akzeptanz.

Auffällig ist , dass die Zahl der Wasserkraftanlagen sich im Laufe des vergangenen Jahrhunderts um den Faktor 10 verringert hat. Nur rund 8.000 Turbinenanlagen decken heute ca. 5% des deutschen Strombedarfs. Vergleicht man diese Zahl mit den einst 100.000 Wassermühlen so wird deutlich, dass die meisten ehemaligen Wasserkraftstandorte nicht auf Turbinenanlagen umgerüstet wurden, sondern brach gefallen sind. So hatte beispielsweise die für ihre Messer und Klingen bekannte Stadt Solingen früher über 120 Schleifkotten, heute kann man die Zahl der Wasserkraftanlagen an einer Hand abzählen.

Die Gründe hierfür liegen überwiegend im politisch-rechtlichen Bereich . Die Umrüstung eines Standortes von mechanischer Nutzung auf Stromerzeugung wurde in der Vergangenheit vielfach als durch ein vorhandenes Altrecht nicht abgedeckt angesehen. Eine auf Entzug alter Wasserrechte ausgerichtete Gewässerpolitik im Verbund mit einer auf Versorgung durch Großkraftwerke abzielenden Energiepolitik blockierte die Umrüstung alter Wassermühlen zu privaten Kleinstkraftwerken im Netzparallelbetrieb. Während auf der Energieseite dank des Stromeinspeisegesetzes eine Neuorientierung erfolgte, ist auf der Seite der Wasserwirtschaftsämter eine Lockerung restriktiver Gesetzesauslegung noch eher die Ausnahme.

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