Erneuerbare Energien Gesetz
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Erneuerbare Energien Gesetz

EEG - Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien

 

 

 
 
Erneuerbare Energien Gesetz
 
 
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist am 29.3.2000 in Kraft getreten. Ziel des Erneuerbare Energien Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2010 auf mindestens 12,5% und bis 2020 auf 25% - 30% (ursprünglich: mindestens 20%). Nach 2020 soll der Anteil kontinuierlich weiter ansteigen. Damit verbunden ist auch das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und auch von Energieimporten zu verringern.

Anteil an der Stromversorgung bereits bei 14 Prozent

Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch in Deutschland konnte von 11,5% im Jahr 2006 auf rd. 14% im Jahr 2007 gesteigert werden – damit ist das im Erneuerbare Energien Gesetz für das Jahr 2010 gesetzte Ziel bereits jetzt übertroffen!

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Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und
zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften, gültig ab 01.01.2009 als PDF-Datei für Sie hier zum herunterladen.



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