Energieeinsparverordnung (EnEV)- Bewertung thermischer Solaranlagen
Am 29.11.2000 wurde nach 3-jähriger Arbeit und Diskussion der Referentenentwurf der „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden –
EnEV“ vorgelegt. Wenige Tage zuvor, am 21.11.2000, gab der Hauptausschuss die DIN V 4701 – T 10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen“ einstimmig zum Blaudruck frei. Damit liegen jetzt die Grundlagen für den zukünftigen Wärmeschutz sowie die Bewertung von Energieträgern und
Anlagentechnik für beheizte Gebäude vor.
Die
EnEV gilt für alle beheizten Gebäude, die mehr als 4 Monate pro Jahr auf mindestens 12° C Innentemperatur beheizt werden. Ausgenommen sind Betriebsgebäude zur Tierhaltung und Unterglasanlagen zur Pflanzenzucht.
Ziele und Inhalte der EnEVDas Ziel der ENEV ist eine Reduzierung des Energieverbrauchs beheizter Gebäude um ca. 30 % gegenüber der Wärmeschutzverordnung 1995 durch:
- Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs auf die in Tabelle 1 angegebenen Höchstwerte,
- Integrale Bewertung von Wärmeschutz, Anlagentechnik und Energieträger,
- Einbeziehung von Trinkwassererwärmung, Gebäudedichtheit und Lüftungstechnik sowie sämtlicher Hilfsenergie für Pumpen, Ventilatoren, Regelungen und Stellantriebe.